Die vermietbaren Flächen sind eine der wesentlichen Eingangsgrößen bei der Ermittlung des Verkehrswerts von Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und sostigen Gewerbebauten. Aber auch für die Gestaltung rechtssicherer Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen sind die exakten Wohnflächen und Mietflächen von besonderer Bedeutung.
Damit die Verkehrswerte von Immobilien vergleichbar sind, müssen diese Mietflächenermittlungen auf der Grundlage einheitlicher Standards erfolgen. Für die Ermittlung von Wohnflächen wird in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV) angewendet. Für die Mietflächenermittlung von Gewerbeimmobilien wurde der international gültige IPMS (International Property Measurement Standard) geschaffen. An der Entwicklung der IPMS waren u.a. die RICS und der GiF e.V. (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) beteiligt. In Deutschland hat der GIF e. V. auf der Grundlage der IPMS die “Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MFG)” herausgegeben.
Als Vermessungs- und Sachverständigenbüro Kaden Vermessung + Bewertung wissen wir um die Bedeutung exakter Flächenangaben von Mietobjekten. Daher nutzen wir die Laserscanning-Technologie für die Ermittlung von Mietflächen. Mit Laserscanning können die erforderlichen Raumdaten schnell und kostengünstig erfasst werden. Bei Neubauten kann zusätzlich noch ein Soll-Ist-Vergleich der Bauausführung mit den Planungsunterlagen erfolgen.
Wir ermitteln nicht nur die Mietflächen von Gewerbeimmobilien sondern auch für Wohnimmobilien. Hier ist die Berechnungsgrundlage die Wohnflächenverordnung. Gerade bei Wohnungen sind fehlerhafte Flächenangaben oftmals Anlass für Rechtsstreitigkeiten nicht nur bezüglich der Miethöhe sondern auch der Nebenkostenabrechnungen.
Wenn Sie weitere zu Informationen zu unseren Leistungen im Bereich der Mietflächenerfassung benötigen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern!
Wie die Wohnflächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung erfolgt, können Sie in diesem Blog-Artikel erfahren:
Wohnflächenermittlung - so gehts!
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