Arbeitsfeld
Sie sind privater Grundstückseigentümer oder planen die Errichtung eines Einfamilienhauses? Erfahren Sie hier, mit welchen Vermessungsleistungen wir Sie unterstützen können.
Der Amtliche Lageplan ist im Land Brandenburg als Bauvorlage für nahezu jede Art von Bauantrag zur Errichtung von Gebäuen und baulichen Anlagen erforderlich. Daneben gibt ein Amtlicher Lageplan Auskunft über die tatsächlichen (Topographie und Bebauung) sowie rechtlichen (Grenzen, Eigentümer, Grunddienstbarkeiten, Bebauungsplan) Verhältnisse an einem Grundstück.
Zusätzlich können in den Amtlichen Lageplan die geplanten baulichen Anlagen (Projekteintragung) eingetragen werden. Hierzu gehört vor allem der Grundriss des z. B. geplanten Gebäudes mit seinen Außenmaßen und den Abstandsflächen, der geplanten Zuwegung und Zufahrt, der Anordnung der Stellplätze und Nebenanlagen sowie der geplanten Ver- und Entsorgungsleitungen.
Nach Erhalt der Baugenehmigung wird das geplante Gebäude auf das Baugrundstück übertragen. Zunächst kann eine Grobabsteckung mit Holzpfählen zur Baufeldfreimachung oder zum Baugrubenaushub erfolgen. Danach wird die Feinabsteckung (z. B. auf Schnurgerüste) durchgeführt.
Für die Durchführung eines Bauvorhabens, z. B. die Errichtung eines Einfamilienhauses, benötigen Sie im Land Brandenburg die folgenden Vermessungsleistungen:
Nach Fertigstellung der Bodenplatte erfolgt eine Kontrollmessung zur Überprüfung der Übereinstimmung der Bauausführung mit der Baugenehmigung (Einmessungsbescheinigung gem. § 72 Abs. 9 BbgBO). Gleichzeitig wird das Gebäude für die Darstellung in der Liegenschaftskarte eingemessen (Gebäudeeinmessung gem. § 23 Vermessungsgesetz Brandenburg).
Amtlicher Lageplan und Gebäudeeinmessung sind hoheitliche Vermessungsleistungen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Vermessungsgebührenordnung für das Land Brandenburg auf Grundlage der Baugrundstücksfläche bzw. den Herstellungskosten des geplanten Gebäudes.
Projekteintragung und Absteckung sind ingenieurtechnische Vermessungsleistungen. Die Kosten hierfür sind frei verhandelbar und werden in der Regel nach Aufwand kalkuliert.
Falls Sie hierzu Fragen oder ein individuelles Angebot benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Land Brandenburg übernehme ich für Sie hoheitliche Vermessungsleistungen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz.
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Vermessungsleistungen zur Optimierung der Nutzung Ihrer Immobilien
Historische Gebäude und Denkmalobjekte sind von unschätzbarem Wert, da sie die Architektur und das Handwerk vergangener Epochen bewahren. Sie gewähren uns einen Einblick in die Lebens- und Wohnbedingungen vergangener Zeiten. Unsere Kunden bei der Erhaltung dieser Schätze zu unterstützen, liegt uns am Herzen.
Hoheitliche Liegenschaftsvermessung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Land Brandenburg
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