Mietflächenermittlung
THEMEN:
Überblick
Hochgenaue Wohnflächenberechnungen und Mietflächenberechnungen mit Laserscanning schaffen die Grundlage für rechtssichere Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
Wohnen
Gerade bei Wohnungen sind fehlerhafte Flächenangaben oftmals Anlass für Rechtsstreitigkeiten nicht nur bezüglich der Miethöhe sondern auch der Nebenkostenabrechnungen. Für die Ermittlung der Wohnfläche existieren verschiedene Berechnungsmethoden bzw. -Vorschriften.
Diese ergeben teilweise erheblich von einander abweichende Ergebnisse. Die Anfang 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFlV) galt zunächst nur für Wohnungen, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert wurden. In den vergangenen Jahren hat sie sich jedoch als wichtigste Berechnungsmethode für Wohnflächen etabliert.
Wohnflächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Welche Wohnräume gehören zur Wohnfläche und wie werden Dachschrägen in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt? Antworten auf diese und andere Fragen können Sie in diesem Blog-Artikel bekommen:
Wohnflächenermittlung - so gehts!
Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen wir gern für Auskünfte zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
Handel, Gewerbe & Logistik
Die vermietbaren Flächen stellen einen der entscheidenden Faktoren bei der Ermittlung des Verkehrswerts von Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und anderen gewerblichen Immobilien dar. Ebenso sind die genauen Wohn- und Mietflächen von großer Bedeutung für die Erstellung rechtssicherer Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen.
Um die Verkehrswerte von Immobilien nachvollziehbar zu vergleichen, ist es erforderlich, dass die Mietflächenermittlungen auf Grundlage einheitlicher Standards durchgeführt werden. Für die Mietflächenermittlung von Gewerbeimmobilien wurde der international gültige IPMS (International Property Measurement Standard) entwickelt. In Deutschland hat der GIF e.V. (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) auf Basis des IPMS die "Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-GIF 2023)" veröffentlicht.
Für Handels-, Gewerbe-, Logistik- sowie Büroimmobilien erstellen wir Mietflächenberechnungen je nach Anforderung nach der DIN 277 oder der Richtlinie MF-GIF 2023. Zur Anwendung kommt dabei das Laserscanning-Verfahren. Damit können die Flächen hochgenau, schnell und kostengünstig ermittelt werden.
Immobilienbewertung
Damit die Verkehrswerte von Immobilien vergleichbar sind, müssen diese Mietflächenermittlungen auf der Grundlage einheitlicher Standards erfolgen. Für die Ermittlung von Wohnflächen wird in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV) angewendet. Für die Mietflächenermittlung von Gewerbeimmobilien wurde der international gültige IPMS (International Property Measurement Standard) geschaffen. An der Entwicklung der IPMS waren u.a. die RICS und der GiF e.V. (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) beteiligt. In Deutschland hat der GIF e. V. auf der Grundlage der IPMS die “Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MFG)” herausgegeben.
Als Vermessungs- und Sachverständigenbüro Kaden Vermessung + Bewertung wissen wir um die Bedeutung exakter Flächenangaben von Mietobjekten. Daher nutzen wir die Laserscanning-Technologie für die Ermittlung von Mietflächen. Mit Laserscanning können die erforderlichen Raumdaten hochgenau, schnell und kostengünstig erfasst werden. Bei Neubauten kann zusätzlich noch ein Soll-Ist-Vergleich der Bauausführung mit den Planungsunterlagen erfolgen.
Wir erstellen Mietflächenberechnungen nach dem jeweils geforderten Standard für Wohn- und Gewerbeobjekte.
Die vermietbaren Flächen sind eine der wesentlichen Eingangsgrößen bei der Ermittlung des Verkehrswerts von Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und sonstigen Gewerbebauten. Aber auch für die Gestaltung rechtssicherer Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen sind die exakten Wohnflächen und Mietflächen von besonderer Bedeutung.


