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23. April 2026
Drohne vs. Laserscanner - Welches Verfahren für Ihre Plangrundlage?

Wer ein Bauvorhaben plant, braucht einen aktuellen Lageplan – und damit eine zuverlässige Datengrundlage. Moderne Vermessungstechnologien wie die Drohnenbefliegung (UAV-Photogrammetrie) und das mobile Laserscanning versprechen beide eine schnelle und präzise Erfassung der örtlichen Gegebenheiten. Doch welches Verfahren eignet sich wann?
Die Kurzfassung: Gerade in städtischen Gebieten entscheidet nicht allein die Technik, sondern vor allem das Genehmigungsrecht darüber, welche Methode tatsächlich zum Einsatz kommen kann. Wir erklären, warum wir in Potsdam und dem Berliner Umland auf mobiles Laserscanning setzen – und wann die Drohne trotzdem die bessere Wahl ist.
Drohnenbefliegung – leistungsfähig, aber regulatorisch anspruchsvoll
Die Drohnenbefliegung hat sich in der Vermessung als leistungsfähiges Werkzeug etabliert. Innerhalb kurzer Flugzeit lassen sich große Flächen erfassen und daraus hochauflösende Orthophotos, digitale Geländemodelle und 3D-Punktwolken ableiten. Für Lagepläne in ländlichen oder wenig bebauten Gebieten ist das Verfahren oft die erste Wahl.
In städtischen Gebieten sieht die Situation allerdings ganz anders aus. Hier kommen die strengen Regelungen der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 zum Tragen, die seit 2021 in Deutschland verbindlich gilt.
Welche rechtlichen Hürden gelten für die Drohnenvermessung?
Die EU-Drohnenverordnung unterteilt den Drohnenbetrieb in drei Kategorien: „Open“ (offen), „Specific“ (speziell) und „Certified“ (zulassungspflichtig). Für die Vermessung in bebauten Gebieten sind vor allem die Unterkategorie A2 und die spezielle Kategorie relevant.
In der offenen Kategorie (A2) sind Drohnenflüge in der Nähe von Wohngebieten möglich – allerdings nur mit EU-Fernpilotenschein A2, einer CE-klassifizierten Drohne der Klasse C2 (max. 4 kg) und Mindestabständen von 30 Metern zu unbeteiligten Personen. Seit 2026 dürfen Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung nur noch in der Unterkategorie A3 fliegen – also mit 150 Metern Abstand zu Wohngebieten.
Übersteigt das Einsatzszenario die Grenzen der offenen Kategorie, ist eine Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) mit SORA-Risikobewertung erforderlich (seit 2026 verpflichtend nach SORA 2.5).
Zusätzliche Genehmigungen in der Stadt
Neben der EU-Drohnenverordnung gelten weitere Einschränkungen: In Kontrollzonen (ca. 15 km um Flughäfen) ist eine DFS-Freigabe nötig. In Brandenburg betrifft dies insbesondere den Flughafen BER, dessen Kontrollzone weite Teile des Berliner Umlands einschließt. In Naturschutzgebieten sind Drohnenflüge grundsätzlich verboten oder genehmigungspflichtig, und auch Datenschutz und Flugbeschränkungsgebiete können den Einsatz verhindern.
Vorlaufzeit: In der offenen Kategorie kann der Einsatz kurzfristig erfolgen. In der speziellen Kategorie beträgt die Bearbeitungsdauer beim LBA bei Erstanträgen rund 24 Wochen, bei Änderungsanträgen etwa 8 Wochen. Mit zusätzlichen DFS- und Naturschutz-Freigaben kann der Vorlauf schnell mehrere Monate betragen.
Mobiles Laserscanning – die pragmatische Alternative in der Stadt
Beim mobilen Laserscanning wird ein kompakter Scanner – montiert auf einem Rucksacksystem, Handgerät oder Fahrzeug – durch das Aufnahmegebiet bewegt. Er erfasst mehrere hunderttausend Messpunkte pro Sekunde und erzeugt eine hochpräzise 3D-Punktwolke.
Vorteile des Laserscannings
✓ Keine luftrechtlichen Genehmigungen: Da der Scanner am Boden betrieben wird, entfallen sämtliche Anforderungen der EU-Drohnenverordnung – kein Fernpilotenschein, keine LBA-Registrierung, keine SORA-Bewertung, keine DFS-Freigabe.
✓ Sofortige Einsatzbereitschaft: Von der Beauftragung bis zur Datenerfassung vergehen oft nur wenige Tage.
✓ Witterungsunabhängig: Der Laserscanner arbeitet auch bei Wind, Regen und Dunkelheit zuverlässig.
✓ Hohe Detailgenauigkeit: Fassaden, Grundstücksgrenzen, Bordsteine und Vegetation werden bodennah mit hoher Präzision erfasst – auch unter Bäumen und an Gebäudekanten.
✓ Datenschutzfreundlich: Die bodennahe Erfassung ist weniger invasiv als die Vogelperspektive einer Drohne.
Einschränkungen
✗ Flächenleistung: Für weitläufige offene Flächen ist die Drohne effizienter.
✗ Dacherfassung: Der bodengebundene Scanner liefert keine Draufsicht – für reine Lagepläne kein Problem, für 3D-Modelle ggf. ergänzungsbedürftig.
Vergleich auf einen Blick

Unser Ansatz: Das richtige Werkzeug für die jeweilige Aufgabe
Bei Kaden Vermessung + Bewertung setzen wir auf beide Verfahren – und wählen je nach Rahmenbedingungen das geeignetere aus. In städtischen Gebieten, insbesondere in Potsdam und dem Berliner Umland, wo Kontrollzonen des BER, dichte Wohnbebauung und Naturschutzgebiete den Drohneneinsatz erheblich erschweren, ist das mobile Laserscanning für uns das Mittel der Wahl.
Für großflächige Erfassungen im ländlichen Raum, Geländemodelle oder Übersichtsaufnahmen setzen wir selbstverständlich weiterhin auf die Drohnenbefliegung, wo sie ihre Stärken voll ausspielen kann.






