AMTLICHER LAGEPLAN
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Der Amtliche Lageplan ist im Land Brandenburg als Bauvorlage für nahezu jede Art von Bauantrag zur Errichtung von Gebäuen und baulichen Anlagen erforderlich. Daneben gibt ein Amtlicher Lageplan Auskunft über die tatsächlichen (Topographie und Bebauung) sowie rechtlichen (Grenzen, Eigentümer, Grunddienstbarkeiten, Bebauungsplan) Verhältnisse an einem Grundstück.
Der Amtliche Lageplan gem. § 7 Brandenburgischer Bauvorlagenverodnung enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt wurden und die mit öffentlichen Glauben beurkundet sind. Hierzu gehören insbesondere:
- die Flurstücksgrenzen, Eigentümerangaben und Flächenangaben des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke,
- die Höhenlage der Grenzpunkte des Baugrundstücks bzw. des engeren Baufelds,
- die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen,
- die Festsetzungen eines Bebauungsplans (z. B. Baugrenzen oder Baulinien, öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen),
- Flächen auf dem Baugrundstück die durch Grunddienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind (z. B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte oder Abstandsflächenbaulasten),
- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren Abstandsflächen,
Zusätzlich können in den Amtlichen Lageplan auch die geplanten baulichen Anlagen (Projekteintragung – Objektbezogener Lageplan) eingetragen werden. Hierzu gehört vor allem der Grundriss des z. B. geplanten Gebäudes mit seinen Außenmaßen und den Abstandsflächen, der geplanten Zuwegung und Zufahrt, der Anordnung der Stellplätze und Nebenanlagen sowie der geplanten Ver- und Entsorgungsleitungen.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren für die Erstellung des Amtlichen Lageplans als hoheitliche Vermessungsleistung werden entsprechend der Vermessungsgebührenordnung für das Land Brandenburg abgerechnet.
Die Höhe der Gebühr für den Amtlichen Lageplan richtet sich vorrangig nach der Flächengröße des Baugrundstücks. Für geplante Anbauten an bestehende Gebäude sowie für Baugrundstücke mit im Liegenschaftskataster besonders zuverlässig nachgewiesenen Flurstücksgrenzen und baulichen Anlagen gelten Ermäßigungen.
Die Eintragung der geplanten baulichen Anlagen (Projekteintragung bzw. Objektbezogener Lageplan)wird als Ingenieurleistung nach der HOAI (in der Regel nach Aufwand) abgerechnet.
Aus unserem Blog
