Amtlicher Lageplan

THEMEN:

Überblick

Wann wird ein Amtlicher Lageplan benötigt?

Der Amtliche Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung Brandenburg (BbgBauVorlV) ist eine verpflichtende Unterlage für Bauanträge. Er stellt die vermessungstechnisch und rechtlich gesicherte Grundlage für die Prüfung eines Bauvorhabens dar und wird vom Bauamt als Teil des Bauantrags gefordert. Er verbindet die Daten des Liegenschaftskatasters mit der Darstellung des geplanten Gebäudes und zeigt, ob Lage, Abstände, Höhen und planungsrechtliche Festsetzungen eingehalten werden. Damit ist er ein zentrales Dokument im Genehmigungsverfahren. Nur ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder die Katasterbehörde darf Amtliche Lagepläne erstellen.


Inhalt

Welchen Inhalt hat ein Amtlicher Lageplan?

1. Grundstücks- und Katasterangaben


Der Lageplan enthält insbesondere:


  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
  • amtliche Grundstücksgrenzen
  • Grenzmaße und Flächenangaben
  • angrenzende Flurstücke und Nachbargrundstücke
  • vorhandene Gebäude und bauliche Anlagen
  • Abstandsflächen von Gebäuden


Diese Angaben beruhen auf dem aktuellen Liegenschaftskataster und werden durch örtliche Vermessung überprüft und ergänzt.


2. Topographie und Höhen


Für die Beurteilung der Gebäudehöhe, der Erschließung und der Geländesituation werden dargestellt:


  • vorhandene Geländeoberfläche
  • Geländehöhenpunkte und Höhenlinien
  • Bezugshöhen (z. B. Straßenhöhen, Geländehöhen an Gebäuden)


Gerade bei geneigten Grundstücken oder geplanter Geländemodellierung ist dieser Teil entscheidend für die baurechtliche Bewertung.


3. Planungsrechtliche Festsetzungen


Soweit einschlägig, werden in den Amtlichen Lageplan übernommen:


  • Festsetzungen aus Bebauungsplänen oder Satzungen
  • Baugrenzen und Baulinien
  • überbaubare Grundstücksflächen


Diese Darstellung zeigt, ob und in welchem Umfang das geplante Gebäude zulässig ist.



Projekteintragung

Was beinhaltet die Projekteintragung?

Das geplante Bauvorhaben


Ein zentrales Element des Amtlichen Lageplans ist die Projekteintragung. Sie stellt das geplante Bauvorhaben maßstäblich und lagegenau im Grundstück dar.


Dargestellt werden unter anderem:


  • Lage, Form und Abmessungen des geplanten Gebäudes
  • Abstandsflächen
  • Abstände zu Grundstücksgrenzen und Nachbargebäuden
  • Einhaltung der Baugrenzen und Abstandsflächen
  • geplante Höhenlagen (z. B. OKFF, Geländeanpassungen)
  • Zufahrten, Stellplätze und sonstige bauliche Anlagen


Die Projekteintragung erfolgt auf Basis der Entwurfsplanung des Architekten, wird jedoch vermessungstechnisch geprüft und in das amtliche Koordinaten- und Höhenbezugssystem eingebunden. Dadurch ist eindeutig nachvollziehbar, wo das Bauvorhaben tatsächlich zu liegen kommt. Hinzu kommen in B-Plangebieten noch die Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ- und GFZ-Berechnung).


GRZ-/GFZ-Berechnung

Was gehört zur Nutzungsberechnung nach BauNVO (GRZ/GFZ-Berechnung)?


Die Nutzungsberechnung nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dient der Prüfung, ob ein Bauvorhaben die zulässige bauliche Ausnutzung eines Grundstücks einhält. Maßgeblich sind dabei die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ).


Die GRZ gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche durch bauliche Anlagen überdeckt werden darf. In die Berechnung fließen neben dem Gebäudegrundriss auch Nebenanlagen und versiegelte Flächen ein, soweit die BauNVO dies vorsieht.


Die 
GFZ beschreibt das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche und begrenzt damit die insgesamt zulässige Baumasse.


Die Berechnungen erfolgen auf Grundlage der geplanten Gebäudegeometrie, der Grundstücksfläche und der Festsetzungen des Bebauungsplans. Sie sind Bestandteil der Bauvorlagen und eine wesentliche Grundlage für die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.

Mehr Informationen zur GRZ-Berechnung und warum es gut ist, gerade bei komplexen Bauvorhaben, uns bereits frühzeitig mit einzubeziehen, können Sie in unserem Blog-Artikel zur GRZ-Berechnung erfahren.


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