Amtlicher Lageplan
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Überblick
Wann wird ein Amtlicher Lageplan benötigt?
Der Amtliche Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung Brandenburg (BbgBauVorlV) ist eine verpflichtende Unterlage für Bauanträge. Er stellt die vermessungstechnisch und rechtlich gesicherte Grundlage für die Prüfung eines Bauvorhabens dar und wird vom Bauamt als Teil des Bauantrags gefordert. Er verbindet die Daten des Liegenschaftskatasters mit der Darstellung des geplanten Gebäudes und zeigt, ob Lage, Abstände, Höhen und planungsrechtliche Festsetzungen eingehalten werden. Damit ist er ein zentrales Dokument im Genehmigungsverfahren. Nur ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder die Katasterbehörde darf Amtliche Lagepläne erstellen.









