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10. September 2020

Mietflächenermittlung

Mietflächenermittlung mit Laserscanning

Die vermietbaren Flächen sind eine der wesentlichen Eingangsgrößen bei der Ermittlung des Verkehrswerts von Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und sostigen Gewerbebauten. Damit die Verkehrswerte von Immobilien vergleichbar sind, müssen diese Mietflächenermittlungen auf der Grundlage einheitlicher Standards erfolgen. 

Für diesen Zweck wurde der international gültige IPMS (International Property Measurement Standard) geschaffen. An der Entwicklung der IPMS waren u.a. die RICS und der GiF e.V.  (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) beteiligt. In Deutschland hat der GIF e. V. auf der Grundlage der IPMS die “Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MFG)” herausgegeben.


Als Vermessungs- und Sachverständigenbüro Kaden Vermessung + Bewertung wissen wir um die Bedeutung exakter Flächenangaben von Mietobjekten. Daher nutzen wir die Laserscanning-Technologie für die Ermittlung von Mietflächen nach der Richtlinie MFG. Mit Laserscanning können die erforderlichen Raumdaten schnell und kostengünstig erfasst werden. Bei Neubauten kann zusätzlich noch ein Soll-Ist-Vergleich der Bauausführung mit den Planungsunterlagen erfolgen. 


Wir ermitteln nicht nur die Mietflächen von Gewerbeimmobilien sondern auch für Wohnimmobilien. Hier ist die Berechnungsgrundlage die Wohnflächenverordnung. Gerade bei Wohnungen sind fehlerhafte Flächenangaben oftmals Anlass für Rechtsstreitigkeiten nicht nur bezüglich der Miethöhe sondern auch der Nebenkostenabrechnungen. 



Wenn Sie weitere zu Informationen zu unseren Leistungen im Bereich der Mietflächenerfassung benötigen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern!


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