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4. Februar 2026

Die 5 Pasen einer Teilungsvermessung kurz erläutert

Teilungsvermessung in Brandenburg – Ablauf, Dauer und wichtige Hinweise für Eigentümer

Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung, wenn ein Grundstück in Brandenburg geteilt, verkauft oder neu bebaut werden soll. Der Ablauf einer Teilungsvermessung ist klar geregelt und umfasst sowohl rechtliche als auch vermessungstechnische Schritte.


In diesem Artikel erfahren Sie:

  • wie der Ablauf einer Teilungsvermessung konkret aussieht,
  • welche bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu beachten sind,
  • wie lange das Verfahren dauert und
  • worauf Grundstückseigentümer besonders achten sollten.


Was ist eine Teilungsvermessung?


Eine Teilungsvermessung ist ein amtliches Verfahren, bei dem ein bestehendes Grundstück in zwei oder mehrere neue Flurstücke aufgeteilt wird. Erst nach Abschluss der Vermessung und der Übernahme in das Liegenschaftskataster können neue Grundstücke rechtlich selbstständig genutzt oder verkauft werden.


Ablauf einer Teilungsvermessung – Schritt für Schritt erklärt


1. Bauordnungsrechtliche Prüfung – die wichtigste Phase

Gerade bei bereits bebauten Grundstücken ist vor Durchführung der Teilungsvermessung , ist eine umfassende rechtliche Prüfung erforderlich. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die bestehende Bebauung auch nach der Teilung weiterhin bauordnungsrechtlich zulässig ist.


Geprüft werden insbesondere:

  • Abstandsflächen und Brandschutz
    Gebäude müssen auch nach der neuen Grenzziehung die gesetzlichen Abstände einhalten.
  • Erschließung
    Jedes neu entstehende Grundstück benötigt eine gesicherte Zufahrt sowie Leitungsrechte.
  • Baulasten
    Falls Abstände oder Zufahrten nicht eingehalten werden können, ist häufig eine
    Baulast erforderlich. Diese wird vorbereitet und bei der zuständigen Behörde eingetragen.



👉 Tipp für Eigentümer: Eine frühzeitige Prüfung vermeidet Verzögerungen und zusätzliche Kosten im späteren Verfahren.


2. Örtliche Vermessung und Abmarkung

Sind die rechtlichen Voraussetzungen geklärt, erfolgt die Vermessung vor Ort:

  • vorhandene Grenzpunkte werden überprüft,
  • der neue Grenzverlauf wird eingemessen,
  • die neuen Grenzen werden dauerhaft gekennzeichnet (z. B. Grenzsteine).


Wichtig: Das Vermessungsteam benötigt freien Zugang zum Grundstück und gegebenenfalls zu angrenzenden Nachbarflächen.

Ablauf einer Teilungsvermessung graphisch erläutert


3. Grenztermin mit Eigentümern und Nachbarn

Beim Grenztermin wird der neue Grenzverlauf allen Beteiligten vor Ort erläutert.

  • Die neuen Grenzen werden offiziell bekannt gegeben.
  • Eigentümer und Nachbarn bestätigen den Grenzverlauf durch ihre Unterschrift.
  • Ist ein Beteiligter verhindert, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich (andernfalls erfolgt eine schriftliche Bekanntgabe).

Dieser Termin ist ein formeller Verwaltungsakt und ein zentraler Bestandteil der Teilungsvermessung.


4. Auswertung und Erstellung der Vermessungsunterlagen

Nach dem Außentermin erfolgt die Bearbeitung im Büro:

  • Berechnung der neuen Flächengrößen,
  • Erstellung der amtlichen Vermessungsschriften (Fortführungsriss),
  • Einreichung aller Unterlagen beim Katasteramt.


5. Übernahme in das Liegenschaftskataster

Das Kataster- und Vermessungsamt prüft die Unterlagen und übernimmt die neuen Flurstücksgrenzen in das Liegenschaftskataster.

  • Bearbeitungsdauer: ca. 2–4 Monate
  • Ergebnis: Fortführungsmitteilung

Erst mit dieser Fortführungsmitteilung existieren die neuen Flurstücke rechtlich.


Dauer und Kosten einer Teilungsvermessung

  • Gesamtdauer: ca. 3–5 Monate
  • Kosten: gesetzlich geregelt nach der Vermessungsgebührenordnung Brandenburg
    → transparent, nicht verhandelbar und unabhängig


Nach Abschluss der Teilungsvermessung kann der Notartermin zur Eigentumsübertragung stattfinden.


Sie planen eine Teilungsvermessung oder haben Fragen zu Abstandsflächen und baurechtlichen Anforderungen?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für ein erstes Beratungsgespräch.


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