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2. Januar 2026

Gebäudehöhe nach BbgBO richtig bestimmen – so geht’s in der Praxis

Die Gebäudehöhe ist ein zentrales Kriterium der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Sie entscheidet darüber, in welche Gebäudeklasse ein Bauwerk fällt – und damit über Bauweise, Brandschutz und Genehmigungsfähigkeit. Umso wichtiger ist eine objektive, nachvollziehbare und rechtssichere Berechnungsmethode. In unserem Whitepaper stellen wir die anerkannte Methode von Prof. Dr. Christian-W. Otto aus "Brandenburgischen Bauordnung  - Kommentar für die Praxis" vor. Hier erklären wir sie kompakt und praxisnah.


Oberer Bezugspunkt:  Die Gebäudehöhe wird nicht bis zum Dach, sondern bis zur Fußbodenoberkante (OKFF) des obersten Geschosses mit Aufenthaltsraum gemessen – und zwar über der Geländeoberfläche im Mittel.


Was gilt als Geländehöhe?

Das Gelände ist selten eben. Für die Bestimmung der Geländehöhe gilt:

  • Vorrang haben Höhenfestsetzungen aus Bebauungsplan oder Baugenehmigung
  • sonst zählt das natürliche Gelände
  • bei Staffelgeschossen wird mit fiktiven Außenwänden gerechnet

So wird verhindert, dass Aufschüttungen oder Geländeeingriffe die Gebäudehöhe verfälschen.


Die Otto-Methode: Höhe durch Flächenvergleich

Ob ein Gebäude die Grenzwerte der BbgBO einhält (7 m für Gebäudeklasse 1, 13 m für Gebäudeklasse 4), wird über einen Flächenvergleich der Außenwände ermittelt:

  1. Referenzfläche (Gebäude auf ebenen Grundstück)
    Außenwandlänge × zulässige Grenzhöhe
  2. Tatsächliche Fläche
    Freiliegende Außenwand zwischen tatsächlichem Gelände und OKFF des obersten Geschosses

Ist die reale Fläche nicht größer als die Referenzfläche, gilt die Gebäudehöhe als eingehalten.


Warum das wichtig ist

Diese Methode sorgt für eine objektive und rechtssichere Bewertung, besonders bei Hanggrundstücken und gestaffelten Gebäuden. Sie wird in Brandenburg von Bauaufsichtsbehörden anerkannt.


Was wir als Vermessungsbüro beitragen

Als Kaden Vermessung + Bewertung ermitteln wir die maßgebliche Gebäudehöhe auf Grundlage:

  • präziser Geländeaufnahmen
  • amtlicher Festsetzungen
  • 3D-Modelle und Flächenberechnungen
  • der anerkannten Otto-Methode


Fazit

Die Gebäudehöhe nach BbgBO ist kein grober Schätzwert, sondern ein exakt definierter, rechnerisch ermittelter Wert. Wer hier sauber arbeitet, vermeidet spätere Probleme – und schafft Planungssicherheit von Anfang an. Dabei stehen wir Ihnen gern zur Seite.





Whitepaper Bestimmung der Gebäudehöhe anfordern


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