KATASTERVERMESSUNG


Katastervermessung/Liegenschaftsvermessung


Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur übernehme ich für Sie hoheitliche Vermessungsleistungen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz.

Teilungsvermessung und Sonderung

  • einschließlich erforderlicher Teilungspläne und Aufstellen von Parzellierungsentwürfen,
  • Prüfung der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften (z. B. Erschließung, Abstandsflächen und Brandschutzabstände).
  • Vorbereitung der Bestellung von Dienstbarkeiten,
  • Beglaubigung von Verpflichtungserklärungen zur Bestellung von Baulasten,

Grenzfeststellung und Abmarkung

  • Ermittlung der Lage von bisher nicht festgestellten Flurstücksgrenzen
  • Abmarkung der Flurstücks- bzw. Grundstücksgrenzen zur rechtsverbindlichen Kennzeichnung der Grenzen in der Örtlichkeit.
  • Ausstellung von Grenzzeugnissen als amtliche Bestätigung des Verlaufs der Grundstücksgrenzen


Gebäudeeinmessung

  • Gebäudeeinmessungen gem. § 23 Brandenburgischen Vermessungsgesetz zum Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster,
  • Einmessungsbescheinigung
    gem. § 72 Brandenburgischer Bauordnung zur Überprüfung der Übereinstimmung von Baugenehmigung und Bauausführung


Kosten und Gebühren


Die Kosten für eine Liegenschaftsvermessung werden entsprechend der zum Abschluss der Leistung geltenden Vermessungsgebührenordnung des Landes Brandenburg abgerechnet.


Die Gebühren für eine Teilungsvermessung/Grenzfeststellung richtet sich nach dem Bodenwert (Bodenrichtwert) des zu vermessenen Grundstücks, nach der Länge der zu vermessenen Grenzen, der Anzahl der abzumarkenden Grenzpunkte und der Anzahl der neu entstehenden Flurstücke.


Die Gebühren für eine Gebäudeeinmessung richten sich nach der Höhe des Gebäudewerts.


Hinzu kommen noch Gebühren für die Übernahme der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster.


Was bei Teilungsvermessungen von bereits bebauten Grundstücken zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Blog.

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