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4. Februar 2025

Datenschutz beim Laserscanning

Datenschutz beim Laserscanning – Sicherheit und Präzision vereint


Die digitale Erfassung von Gebäuden und Räumen mittels Laserscanning bietet zahlreiche Vorteile: hohe Genauigkeit, schnelle Datenerfassung und eine effiziente Weiterverarbeitung. Doch wie steht es um den Datenschutz? Gerade bei der Vermessung vermieteter Wohnungen spielt dieser eine ernstzunehmende Rolle. Dieser Blogartikel beleuchtet, wie wir im Rahmen des Laserscanning-Verfahrens personenbezogene Daten schützen und welche Rechte Betroffene haben.


Was wird beim Laserscanning erfasst?

Laserscanner erzeugen sogenannte Punktwolken, die ausschließlich geometrische Strukturen wie Wände, Fenster, Türen und Einrichtungsgegenstände digital abbilden. Persönliche Informationen – wie Fotos, Dokumente oder Namen – werden dabei nicht gespeichert. Die Kameras des Scanners dienen lediglich zur Orientierung und farblichen Darstellung der Punktwolken.


Rechtliche Grundlagen und Datenschutz

Die Erhebung der Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei sind insbesondere folgende Rechtsgrundlagen relevant:

  • Einwilligung der betroffenen Personen
  • Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO)
  • Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO)

Die Einhaltung dieser Vorschriften stellt sicher, dass die Verarbeitung der erfassten Daten rechtskonform erfolgt.


Speicherung und Sicherheit der Daten

Ein zentraler Aspekt des Datenschutzes ist die sichere Speicherung und Verarbeitung der erhobenen Daten. Moderne Laserscanning-Dienstleister setzen auf:

  • Geschützte Server zur Speicherung der Daten
  • Zugriffsbeschränkungen, sodass nur befugte Personen die Daten einsehen können
  • Datenlöschung nach Projektabschluss, um die Datensicherheit zu gewährleisten


Weitergabe und Nutzung der Daten

Rohdaten in Form von Punktwolken werden nicht an Dritte weitergegeben. Falls eine Weitergabe von ausgewerteten Ergebnissen (z. B. CAD-Modelle) erforderlich ist, erfolgt dies ausschließlich an vertraglich gebundene Partner wie Architekten oder Ingenieure.


Rechte der betroffenen Personen

Betroffene haben gemäß DSGVO verschiedene Rechte, darunter:

  • Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten.


Fazit

Laserscanning ist ein leistungsstarkes Werkzeug zur präzisen Gebäudeerfassung – und das unter Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben. Durch klare Regelungen zur Datenspeicherung, begrenzte Weitergabe und die Wahrung der Betroffenenrechte wird sichergestellt, dass Effizienz und Datenschutz Hand in Hand gehen. So bleibt die Privatsphäre von Mietern u. a.  auch in der digitalen Vermessung gewahrt. Für unsere Auftraggeber haben wir ein Informationsblatt sowie ein Formular zur Einwilligung zur Datenspeicherung entwickelt, mit dem Mieter vor Durchführung des Laserscannings informiert werden können.



Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gern für Auskünfte zur Verfügung.


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