Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur übernehme ich für Sie hoheitliche Vermessungsleistungen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz.
Die Kosten für eine Liegenschaftsvermessung werden entsprechend der zum Abschluss der Leistung geltenden Vermessungsgebührenordnung des Landes Brandenburg abgerechnet.
Die Gebühren für eine Teilungsvermessung/Grenzfeststellung richtet sich nach dem Bodenwert (Bodenrichtwert) des zu vermessenen Grundstücks, nach der Länge der zu vermessenen Grenzen, der Anzahl der abzumarkenden Grenzpunkte und der Anzahl der neu entstehenden Flurstücke.
Die Gebühren für eine Gebäudeeinmessung richten sich nach der Höhe des Gebäudewerts.
Hinzu kommen noch Gebühren für die Übernahme der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster.
Was bei Teilungsvermessungen von bereits bebauten Grundstücken zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Blog.
Haben Sie Fragen? Gern unterbreiten wir Ihnen eine konkrete Kostenschätzung. Für ein ausführliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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